Wärmepumpe Förderung 2026: Zuschuss, Voraussetzungen und Antrag

Für den Einbau einer Wärmepumpe im Bestand gibt es 2026 einen Zuschuss der KfW (Programm 458) von 30 bis 80 % der förderfähigen Kosten. Seit der Reform vom 21. Juli 2026 sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit förderfähig, der Zuschuss beträgt also bis zu 22.400 €. Selbstnutzende Eigentümer, die eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzen, erhalten mindestens 46 %. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten online bei der KfW.

Hier erfahren Sie, welcher Fördersatz für Sie gilt, was sich bis 2028 noch ändert, welche technischen Anforderungen die Wärmepumpe erfüllen muss und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Höhe: 30 % Grundförderung, dazu bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt bei 70 %, bei niedrigem Einkommen bei 80 %.
  • Zeitdruck: Ab 1. Februar 2027 sinken Bonus und förderfähige Kosten jedes halbe Jahr. Ein früher Antrag bringt mehr Geld.
  • Reihenfolge: Erst Vertrag mit Förderbedingung, dann KfW-Antrag, dann Einbau. Wer vorher beauftragt, verliert die Förderung.
Bild: Micheile Henderson | Unsplash

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?

Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und zwei Boni zusammen, die nur selbstnutzende Eigentümer erhalten. Alle Werte gelten seit dem 21. Juli 2026.

FörderbausteinFördersatzVoraussetzung
Grundförderung30 %Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe im bestehenden Gebäude
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Selbstnutzer ersetzt eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung (Alter egal) oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre in Betrieb ist
Einkommensbonus40 %
30 %
10 %
Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 €
bis 40.000 €
bis 50.000 €
Familienzuschlag+10.000 € EinkommensgrenzeMindestens ein Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldanspruch im Haushalt. Die Einkommensgrenzen steigen dann einmalig um 10.000 €.

Die Bausteine werden addiert, der Zuschuss ist aber gedeckelt: in der Regel auf 70 % der förderfähigen Kosten, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) auf 80 %. Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit, für die zweite bis sechste je 15.000 € und ab der siebten je 8.000 €. Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag sind mit der Reform entfallen.

Welcher Fördersatz gilt für Sie?

Ihre Situation (Einfamilienhaus, selbst bewohnt)FördersatzMaximaler Zuschuss
Bisherige Heizung erfüllt nicht die Bedingungen für den Klimageschwindigkeitsbonus, z. B. Gasheizung jünger als 20 Jahre30 %8.400 €
Alte Öl- oder Gasheizung wird ersetzt, Einkommen über 50.000 €46 %12.880 €
wie oben, Einkommen bis 50.000 €56 %15.680 €
wie oben, Einkommen bis 40.000 €70 % (gedeckelt)19.600 €
wie oben, Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €)80 % (gedeckelt)22.400 €

Was das für den Eigenanteil bei einer Wärmepumpe für 120 oder 150 m² bedeutet, zeigt der Ratgeber Wärmepumpe Kosten.

Wann bekommt man 70 % oder 80 % Förderung?

70 % Förderung erhalten selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung ersetzen und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 40.000 € haben (mit Kind höchstens 50.000 €). Rechnerisch ergeben 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 30 % Einkommensbonus zwar 76 %, der Zuschuss wird aber bei 70 % gedeckelt. 80 % gibt es nur bei einem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €).

Kurz erklärt: Für den Einkommensbonus zählt nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen aus den Steuerbescheiden aller Haushaltsmitglieder. Es liegt meist deutlich unter dem Brutto, weil Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und andere Abzüge bereits abgezogen sind.

Was ändert sich bei der Förderung ab 2027?

Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus jedes halbe Jahr um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028 ganz. Gleichzeitig sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 €, bis sie Ende 2030 bei 22.000 € liegen. Für einen Selbstnutzer, der eine alte Ölheizung ersetzt, sinkt der maximale Zuschuss dadurch deutlich:

Maximaler Zuschuss beim Ersatz einer alten Ölheizung bis 2028 Balkendiagramm für Selbstnutzer ohne Einkommensbonus. Heute 12.880 Euro, ab Februar 2027 11.445 Euro, ab August 2027 10.070 Euro, ab Februar 2028 8.755 Euro, ab August 2028 7.500 Euro. Maximaler Zuschuss: alte Ölheizung, Selbstnutzer, ohne Einkommensbonus 12.880 € heute 46 % von 28.000 € 11.445 € ab 02/2027 42 % von 27.250 € 10.070 € ab 08/2027 38 % von 26.500 € 8.755 € ab 02/2028 34 % von 25.750 € 7.500 € ab 08/2028 30 % von 25.000 €
Vereinfachte Darstellung mit 30 % Grundförderung und dem jeweils geltenden Klimageschwindigkeitsbonus, ohne Einkommensbonus.

Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung, nicht der Tag des Einbaus. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Wer ohnehin über einen Heizungstausch nachdenkt, sichert sich mit einem Antrag vor dem 1. Februar 2027 also bis zu 1.435 € mehr als mit einem Antrag danach.

Welche Voraussetzungen muss die Wärmepumpe erfüllen?

Gefördert werden nur Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen. Die wichtigsten Punkte:

AnforderungWas giltMehr dazu
EffizienzJahresarbeitszahl von mindestens 3,0, berechnet nach VDI 4650JAZ Wärmepumpe
SchallLuft-Wasser-Wärmepumpen müssen seit 1. Januar 2026 mindestens 10 dB unter dem Grenzwert der EU-Ökodesign-Verordnung liegen (vorher 5 dB)Wärmepumpe Lautstärke
SteuerbarkeitDigitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung nach §14a EnWG und zur Anbindung an ein intelligentes Messsystem (Smart Meter)Wärmepumpe Stromanschluss
KältemittelAb 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert, z. B. R290 (Propan)Kältemittel Wärmepumpe
EinbauDurch ein Fachunternehmen, mit hydraulischem Abgleich und Anpassung der Heizkurve an das GebäudeHeizkurve einstellen

Ob ein Gerät die Schallanforderung erfüllt, steht in den technischen Daten des Herstellers und in der Liste förderfähiger Wärmepumpen. Bei den Wärmepumpen im UNIDOMO Shop beraten wir Sie gern, welche Modelle förderfähig sind.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Privatpersonen, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz)
  • Privatpersonen als Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, auch vermietet
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Die Boni für Klimageschwindigkeit und Einkommen gibt es nur für die selbst bewohnte Wohneinheit. Für Vermieter bleibt es bei der Grundförderung von 30 %.

Förderung beantragen: Schritt für Schritt

Vertrag mit Förderbedingung → KfW-Antrag → Einbau → Nachweise → Auszahlung
Diese Reihenfolge ist Pflicht. Wer vorher verbindlich beauftragt, verliert den Zuschuss.
  1. Angebot einholen und Vertrag schließen: Der Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die an die Förderzusage geknüpft ist, und das voraussichtliche Datum der Umsetzung nennen. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus.
  2. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen: Ihr Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte bestätigt, dass die geplante Anlage die technischen Anforderungen erfüllt.
  3. Antrag im Portal „Meine KfW“ stellen: Sie registrieren sich, geben die BzA-ID ein und stellen den Antrag selbst. Erst danach darf der Einbau beginnen.
  4. Wärmepumpe einbauen lassen: Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung.
  5. Nachweise einreichen: Spätestens sechs Monate nach Abschluss laden Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Rechnungen hoch. Für den Einkommensbonus kommen die Steuerbescheide hinzu.
  6. Auszahlung: Nach der Prüfung überweist die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto, in der Regel zur Mitte oder zum Ende eines Monats.
Wichtig: Die KfW zahlt erst nach dem Einbau. Die Rechnungen müssen Sie also zunächst selbst bezahlen. Für die Zwischenfinanzierung lässt sich der Zuschuss mit dem Ergänzungskredit der KfW (Programme 358 und 359) kombinieren.

Welche Kosten werden gefördert?

Gefördert werden nicht nur das Gerät und der Einbau, sondern auch Arbeiten, die für den Betrieb der Wärmepumpe nötig sind, sogenannte Umfeldmaßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Wärmepumpe, Speicher und Regelung
  • Montage, Inbetriebnahme und hydraulischer Abgleich
  • Fundament, Elektroanschluss und Anpassungen am Zählerschrank
  • Austausch einzelner Heizkörper, damit eine niedrige Vorlauftemperatur reicht
  • Demontage und Entsorgung der alten Heizung und des Öltanks

Bei Eigenleistung werden nur die Materialkosten gefördert, und nur, wenn ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Ausführung und die Materialkosten bestätigt. Was Sie selbst übernehmen können und was ein Fachbetrieb machen muss, lesen Sie im Ratgeber Wärmepumpe selbst einbauen.

Wärmepumpe Förderung in NRW, Bayern und den Kommunen

Neben der KfW-Förderung gibt es nur wenige Landesprogramme für private Wärmepumpen. Zusätzliche Zuschüsse kommen häufiger von Städten, Gemeinden oder Stadtwerken.

RegionFörderung für Wärmepumpen 2026
Nordrhein-WestfalenFür Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es keinen Landeszuschuss. Das Programm progres.nrw fördert Erdwärmebohrungen nur in Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten (30 € pro Bohrmeter, höchstens 15.000 €, Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg).
BayernKein Landeszuschuss für private Wärmepumpen. Das frühere 10.000-Häuser-Programm wurde 2022 eingestellt. Einzelne Städte wie München haben eigene Programme.
Andere Bundesländer und KommunenPrüfen Sie die Förderprogramme Ihrer Stadt, Ihres Landkreises und Ihres Stadtwerks. Viele Programme laufen nur, solange Mittel vorhanden sind.

Regionale Zuschüsse lassen sich mit der KfW-Förderung kombinieren, solange die gesamte öffentliche Förderung die zulässige Obergrenze nicht überschreitet. Auch hier gilt: Antrag vor Beginn der Arbeiten.

Praxis-Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Stadtwerk und Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach, bevor Sie den KfW-Antrag stellen. Manche kommunalen Programme müssen zuerst oder gleichzeitig beantragt werden.

Förderung im Neubau und Steuerbonus als Alternative

Neubau: Die Heizungsförderung (KfW 458) gilt nur für bestehende Gebäude. Im Neubau wird nicht die einzelne Heizung gefördert, sondern das gesamte Gebäude über zinsgünstige Kredite für klimafreundlichen Neubau (KfW 297 und 298). Mehr zur Planung lesen Sie im Ratgeber Wärmepumpe im Neubau.

Steuerbonus: Statt des KfW-Zuschusses können Selbstnutzer einen Teil der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzen (§35c EStG). Beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich. In den meisten Fällen ist der Zuschuss höher, lassen Sie sich im Zweifel steuerlich beraten.

Fazit

Die Förderung für Wärmepumpen bleibt 2026 hoch: Selbstnutzer, die eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzen, erhalten mindestens 46 %, mit Einkommensbonus bis zu 80 %. Ab Februar 2027 wird es jedes halbe Jahr etwas weniger. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: Vertrag mit Förderbedingung, KfW-Antrag, dann Einbau. Wie sich der Zuschuss auf Ihre Gesamtkosten auswirkt, zeigt der Ratgeber Wärmepumpe Kosten. Den Ablauf beim Heizungstausch beschreiben die Ratgeber Gasheizung auf Wärmepumpe umrüsten und Ölheizung durch Wärmepumpe ersetzen.

Marko Gürtler, Heizungsbaumeister und Wärmepumpen-Experte bei UNIDOMO

Praxis-Tipp von Marko Gürtler: Prüfen Sie vor dem Antrag, ob Ihr Wunschgerät die Schallanforderung und die digitale Schnittstelle erfüllt. Gerade ältere Modelle aus Lagerbeständen erfüllen die seit 2026 geltenden Anforderungen nicht immer. Fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie bestellen.

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Häufige Fragen zur Wärmepumpen Förderung

Ja, aber nur der Teil, der erneuerbare Energie nutzt, also die Wärmepumpe mit Einbau. Der Gas-Brennwertkessel einer Hybridheizung ist nicht förderfähig. Mehr dazu im Ratgeber Hybrid-Wärmepumpe: https://www.unidomo.de/heizung/ratgeber/waermepumpe-ratgeber/hybrid-waermepumpe/

Ja, mit der Grundförderung von 30 % und als Selbstnutzer gegebenenfalls mit dem Einkommensbonus. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nicht, weil er nur für den Ersatz fossiler Heizungen gedacht ist.

Sie können die Förderung trotzdem beantragen. Die Miete für eine provisorische Heizung ist für bis zu ein Jahr nach dem Antrag förderfähig. Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt eine funktionstüchtige Altanlage voraus. Klären Sie bei einem Defekt deshalb vor dem Antrag mit Ihrem Fachbetrieb oder der KfW, ob Sie ihn noch bekommen.

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Autor: Timo Paulsen | aktualisiert am: 08.10.2026