Buderus Heizeinsatz Logaflame HLG217 / 10 kW

Artikelnummer: 7736602493-4111240
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SKU: 99095

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Buderus Festbrennstoff Heizeinsatz HLG217 / 10 kW mit Frontplatte 790 x 420 mm

 

Bitte Zubehör oben auswählen:

  • Kuppel senkrecht oder waagerecht
  • Set Anbauleisten Frontplatte 895 x 470 oder 830 x 480 mm
     

Buderus Design-Heizeinsätze für die Modernisierung und den Neubau von Kachel- und Putzöfen

Dieser Kamineinsatz erfüllt die 2. Stufe der BImSchV. die ab 01. Januar 2015 bundesweit gilt

Produktbeschreibung:

  • Ist für Holz, Holzbriketts und Braunkohlebriketts geeignet
  • Holzscheitlänge 330 mm
  • Heizeinsatz aus hochwertigem Gusseisen, inkl. Ausmauerung, Rüttelrost und Frontplatte 790 x 420 mm
  • Klassische Aufteilung mit zwei Türen, Rost und Aschelade
  • Durch Anbauleistensets lassen sich die Frontplattenmasse auf 830 x 480 mm bzw. 895 x 470 mm vergrößern
  • Fülltür mit Sichtfenster, Scheibenspülluft ist im Heizeinsatz integriert
  • nur mit Rechtsanschlag lieferbar
  • Mit Transportrollen für den leichten Einbau in Kachelofenanlagen
  • Einfache Bedienung der Verbrennungslufteinstellung durch Einhebelbedienung
  • Anschluss einer externen Verbrennungsluftleitung möglich
  • Problemloser Anschluss auch an lange keramische Züge
  • Bei Schornsteineigung Mehrfachbelegung des Schornsteines möglich
  • Die Buderus Heizeinsätze für Kachel- und Putzöfen sind nach DIN EN 13229 geprüft

Abmessungen:

Höhe: 836 mm
Breite: 387 mm
Tiefe: 477 mm
sichtbare Scheibe HxB: 112x183 mm
Gewicht Heizeinsatz: 135 kg
Gewicht Brennraumverkleidung: 17,5 kg

 

Technische Daten:

Nennwärmeleistung 10 kW
max. Holzscheitlänge 330 mm
Feuerraum Breite / Tiefe 285 / 375 mm
Verbrennungsluftbedarf 27,5 m³/h
Füllmenge Holz / Braunkohlebrikett 2,5 / 2,7 kg
Abgasmassenstrom Holz / Braunk. 11,4 / 11,9 g/s
Abgastemp. Holz / Braunk. 185 / 200 °C
Notwendiger Förderdruck Holz / Braunk. 12 / 12 Pa
Wirkungsgrad Holz / Braunk. 83 / 83 %
CO <1250 mg/m³
Staub <40 mg/m³
NOx <120 mg/m³
Abstand Heizeinsatz - Heizkammerwand: 120 mm
Abstand Heizeinsatz - Strahlungsschirm: 100 mm
Abstand Heizeinsatz (Abgasrohr) - Zwischendecke: 140 mm
Abstand zum Aufstellboden: 150 mm

Die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) sieht vor, dass alle Heizeinsätze die zwischen 1950 und 1974 verbaut wurden, erneuert werden müssen.

Die Heizeinsätze im klassischen Design aus schwarz lackiertem Gusseisen mit kleinem Sichtfenster eignen sich hervorragend als Ersatz alter Heizeinsätze, die nicht mehr den neuesten Umweltschutznormen entsprechen. Moderne Technologie wie die integrierte Scheibenspülluftreinigung und praktische Details wie Rüttelrost und Aschekasten machen das Heizen effizienter, bequemer,
günstiger – und die Heizeinsätze Logaflame HLS117 / HLG217 / HLG317 erfüllen die 2. Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung (1.BImSchV).

Optionales Zubehör:

Set Anbauleisten

Die Standard-Auslieferung besteht aus einer 790 x 420 mm Frontplatte, die über Anbauleisten auf verschiedene Einbaumaße angepasst werden kann.

Kuppel aus Gusseisen, schwarz lackiert:

Für die unterschiedlichsten Einbauvarianten sind folgende Kuppeln erhältlich. Ein besonderer Vorteil ist, dass die Kuppeln stufenlos drehbar gelagert sind. Somit ist auch eine problemlose Befestigung gewährleistet.

  • Kuppelabgang senkrecht, 145 mm, Gewicht ca. 6,5 kg
  • Kuppelabgang senkrecht, 180 mm, Gewicht ca. 6,5 kg
  • Kuppelabgang waagerecht, 145 mm, Gewicht ca. 12,5 kg

Weiteres Zubehör auf Anfrage oder im Shop erhältlich:

  • Nachheizkasten mit Strahlungsschirm
  • Traglager
  • Abgasrohre, Abgasbögen
  • Verbrennungsluftregelung Logamatic TCA200 - Geeignet für die Regelung der Verbrennungsluft während des Abbrandes von Scheitholz und Braunkohlebriketts

Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung müssen von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) durchgeführt werden.

Installationshinweis 400V:
Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Starkstromanschluss (Drei-Phasen-Wechselanschluss) notwendig, die Installation darf nur durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorgenommen werden und vor einer Erstinstallation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen.